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Dr. Lühring, Köhler, Böhmer Rechtsanwälte und Notare stellen sich vor

Mary Lühring

Rechts­an­wäl­tin und No­ta­rin

Fach­an­wäl­tin für Fa­mi­li­en­recht 

Rechts­an­wäl­tin Lüh­ring ist seit 1993 in der Kanz­lei tätig und wurde 1999 zur No­ta­rin be­stellt.

Ihre Tä­tig­keits­schwer­punk­te bil­den das Fa­mi­li­en­recht sowie das all­ge­mei­ne Zi­vil- und Ver­trags­recht. Sie berät Sie im Fall der Tren­nung, der Schei­dung, bei Fra­gen des Kin­des- und Ehe­gat­ten­un­ter­hal­tes, El­tern­un­ter­halt und Un­ter­halts­pfän­dun­gen, beim Er­stel­len und Ge­stal­ten sowie auch Über­prü­fen von Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­run­gen, der Ver­mö­gen­saus­ein­an­der­set­zung, der el­ter­li­chen Sorge und des Um­gangs­rech­tes, der Zu­wei­sung der Ehe­woh­nung, dem Ver­sor­gungs­aus­gleich, in Fra­gen der nicht­ehe­li­chen und ein­ge­tra­ge­nen Le­bens­part­ner­schaf­ten, bei An­fech­tung und Fest­stel­lung von Va­ter­schaf­ten, bei Maß­nah­men nach dem Ge­walt­schutz­ge­setz und in Fra­gen der Ad­op­ti­on.

Sie ist Mitglied im Anwalt- und Notarverein Aurich, im Deutschen Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Almuth Köhler

Rechts­an­wäl­tin und No­ta­rin a.D.

Rechts­an­wäl­tin Köh­ler ist seit 1980 in der Kanz­lei tätig, 1981 wurde sie zur No­ta­rin be­stellt. 2015 hat sie ihren Kanz­lei- und Amts­sitz nach West­er­holt ver­legt. Ihre Tätigkeit als Notarin endete aufgrund Erreichen der Altersgrenze mit Ablauf des Jahres 2020.

Die Schwer­punk­te ihrer Ar­beit lie­gen auf dem Fa­mi­li­en­recht, dem Jagd­recht und dem Land­wirt­schafts­recht. Dazu hat sie auf­grund ihrer lang­jäh­ri­gen Tä­tig­keit um­fas­sen­de Kennt­nis­se in allen gän­gi­gen Be­rei­chen des Rechts er­wor­ben und berät und ver­tritt Sie ins­be­son­de­re auch in erbrecht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen sowie in Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren.

Sie ist Mit­glied im An­walt- und No­tar­ver­ein Au­rich sowie im Deut­schen An­walt­ver­ein.

Dr. jur. Frank Lühring

Rechtsanwalt und Notar

Fach­an­walt für Ar­beits­recht

Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht

Rechts­an­walt Dr. Lüh­ring ist seit 1994 in der Kanz­lei tätig, im Jahr 2000 er­folg­te die Be­stel­lung zum Notar.

Im An­walts­be­reich lie­gen die Tä­tig­keits­schwer­punk­te neben dem Ar­beits- und Ver­si­che­rungs­recht im all­ge­mei­nen Scha­dens­recht, Ver­kehrs­recht, So­zi­al­recht und Straf­recht. Einen wei­te­ren Schwer­punkt bil­det der In­kas­s­obe­reich.

Rechts­an­walt Dr. Lüh­ring ist Mit­glied im An­walt- und No­tar­ver­ein Au­rich, im Deut­schen An­walt­ver­ein sowie der Ar­beits­ge­mein­schaft Ver­si­che­rungs­recht im Deut­schen An­walt­ver­ein.

Jan Böhmer

Rechts­an­walt und Notar

Fach­an­walt für Erbrecht

Fach­an­walt für Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht

Rechts­an­walt Böh­mer ist seit 2010 in der Kanz­lei tätig, 2016 er­folg­te die Be­stel­lung zum Notar.

Die Schwerpunkte seiner Arbeit bilden das Erbrecht und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dar­über hin­aus berät und ver­tritt Sie Rechts­an­walt Böh­mer ins­be­son­de­re im Be­reich des Kaufvertragsrechts, des Ver­kehrs­rechts und des Werkvertragsrechts.

Er ist Mit­glied im An­walt- und No­tar­ver­ein Au­rich sowie im Deut­schen An­walt­ver­ein.

Lennart Langner

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Langner trat nach dem Abschluss seines Studiums an der Universität im Jahre 2021 und dem Abschluss des Referendariates mit verschiedenen Stationen im Jahre 2024 in die Kanzlei ein. Er ist seit Februar 2024 als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig und hat seinen Kanzleisitz in Esens.

Herr Rechtsanwalt Langner berät Sie zu allen Fragen und Anliegen des täglichen Lebens sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Seine Beratungsschwerpunkte liegen allerdings in den Bereichen des Zivilrechts und des Strafrechts. Im Bereich des Zivilrechts berät er Sie vor allem zu den Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts (Kaufrecht, Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht), des allgemeinen Schadensrechts und des Verkehrsrechts sowie damit zusammenhängender Fragestellungen aus dem Versicherungsrecht. Im Bereich des Strafrechts berät er Sie in allen Fragen des Straf-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Neben den vorgenannten Schwerpunkten berät Herr Rechtsanwalt Langner Sie auch in den Bereichen des Verwaltungsrechts (allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht) und des Sozialrechts.

Er ist Mitglied im Anwaltsverein Aurich und im Deutschen Anwaltsverein.